02.06.2017

Überprüfung Entwässerung Nixenwegkoppel 30.05.2017

Die Überprüfung war leider ohne nennenswertes Ergebnis!

Alle Schächte führten Wasser nach einem Gewitterschauer am Vortag.
Der Grund war mit roten Schlamm bedeckt (kein Eisensulfat sondern mit Sand
von Laufbahn und Tennisplätzen des TuS Holtenau).
Eine Kanal-Filmung konnte deshalb nicht durchgeführt werden.

Wie es weiter geht ist zur Zeit unklar!?!?

Schacht 1 Tennisplatz

Schacht 2 Garten Schilling

Schacht 3 Garten Denker


Schacht 4 Nixenweg
Schacht 4 Nixenweg abgesperrt

Schacht 5 Nixenweg



01.06.2017

Grundsätzliche Regelungen für Kleingärtner/-innen


Zu Beginn der Gartensaison weist der Vorstand noch einmal ausdrücklich auf ein paar wichtige Punkte hin, die von den Kleingärtnern/-innen zu beachten sind:

  • Vom 1. Mai bis 30. September ist täglich eine Mittagsruhe   von 13 bis 15 Uhr einzuhalten. 
  • An Sonn- und Feiertagen gilt absolute Ruhe im Garten.   Jegliche Bauarbeiten, Rasenmähen usw. sind untersagt.
  • Das Befahren von Gartenwegen ist nur freitags von 8 bis 18 Uhr für schwere Transporte erlaubt. Voraussetzung ist die witterungsbedingte Befahrbarkeit. 
  • Vom 16. März bis 14. Oktober ist das Verbrennen von Grünschnitt nicht erlaubt.
  • Kompostierung von pflanzlichen Abfällen sollte immer Vorrang haben.
  • Feste Feuerstellen in Lauben müssen umgehend entfernt werden.
  • Hecken dürfen nur vom 1. Oktober bis zum 15. März auf den Stock gesetzt werden.
  • Tierhaltung im Kleingarten ist nicht mehr erlaubt.
  • Unrat- oder Müllablagerungen in Knicks, Randbereichen, an Waldrändern, auf Gartenwegen oder gar im Garten werden durch das Umweltamt der Stadt geahndet.
  • Transportabele Badebecken (Kinderplanschbecken) mit einer Grundfläche von max. 5 qm und einer maximalen Füllhöhe von 50 cm sind nur während der Sommerzeit erlaubt.
  • Vor Errichtung von Baulichkeiten jeder Art ist die Genehmigung des Vereinsvorstandes verbunden mit einem Bauantrag einzuholen.