06.09.2017

Brandschutz und Verkehrssicherung






















Nach dem Brand einer Gartenlaube auf der Fliegerhorstkoppel
wurde der Vorstand des Vereins von der Stadt Kiel, Polizei und Feuerwehr eindringlich aufgefordert
alle Mitglieder erneut auf die Gartenordnung und die darin festgelegten Regelungen zu Feuerstätten (GO 3.8 und 3.9) und Heckenschnitt  (5.1 und 5.2) hinzuweisen. 
Sie sind aus Brandschutz- und  Verkehrssicherungsgründen  unbedingt einzuhalten.

Wer Feuerstätten betreibt muß mit einer Anzeige rechnen.

Wenn Hecken nicht auf das erforderliche Maß zurückgeschnitten werden, wird dies kostenpflichtig (10,- bis 15,- €/per Meter ohne Entsorgung) durch die Stadt veranlasst.

Siehe hier:
Gartenordnung

Protokolle an Stadtarchiv übergeben (KN 06.09.2017)